|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
vom 01.01.2002 |
|
Allgemeines
|
|
Die Matthias Beha und Stefan Lau - Blips Internet Präsentation Service GdbR, Thürachstr. 26a, 79189 Bad Krozingen, Deutschland, nachfolgend Blips genannt, stellt dem Auftraggeber ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit Blips, die untenstehende Leistungen betreffen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei der Auftragserteilung an. Regelungen die den AGB entgegenstehen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB gelten bis auf weiteres. |
|
Leistungen
|
|
Die von Blips zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem, einem Vertrag zugrunde liegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. In der Regel erbringt Blips folgende Dienstleistungen:
|
|
Haftungsbeschränkung
|
|
Die Haftung von Blips bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen. Blips übernimmt keine Haftung bei Störungen innerhalb des Internet, bei Ausfall von Systemen aufgrund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Auftraggebern durch Drittanbieter, Sub- oder Fremdauftragnehmern entstehen. Blips übernimmt keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe sowie für eine identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn es fällt Blips grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet Blips nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird von Blips nicht übernommen. Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstellten Produkten (z.B. Programmcode, Verzeichnisstrukturen) vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, kann Blips nicht haftbar gemacht werden. Blips prüft die erstellten Produkte auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche Fehler im Design, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von Blips bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. Blips erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung. Einträge in Internet-Suchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemässe Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für Blips entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von Blips. Blips erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung. Blips prüft Datenträger und Programme vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktueller Virensoftware auf Computer-Viren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und von Datenträgern kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. |
|
Drittanbieter, Fremdunternehmen
|
|
Blips kann Dienstleistungen oder die gesamte oder Teilproduktion für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen. Es gelten dann die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sub- oder Fremdunternehmers. |
|
Urheberrecht
|
|
Soweit Blips für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Produkte erstellt, überträgt sie dem Auftraggeber ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an diesen Produkten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die Rechte an allen Skripten und Programmcodes, wie z.B. JavaScript, VB-Script, PerlScript, CGI- oder Java-Programmen, verbleiben bei Blips, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum Dritter stehen. Blips ist berechtigt im Auftrag erstellte Produkte und Dienstleistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen. Blips behält sich das Recht vor, ihre Auftragsprodukte angemessen und für jedermann kenntlich zu kennzeichnen (Logo, Urheberhinweis), sowie bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf Ihre eigene Webpräsenz zu setzen. Für Weitergabe, Weiterverkauf oder anderer als im Vertrag vereinbarten Verwendung von im Auftrag erbrachten Leistungen ist eine schriftliche Zustimmung von Blips notwendig. |
|
Angebote, Preise, Zahlungsmodalitäten
|
|
Die Angebote von Blips verstehen sich freibleibend und gelten für die Dauer von 4 Wochen. Alle Preisangaben in Angeboten von Blips sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Ausnahmen sind Angebote, in denen ausdrücklich Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistungen wird wie üblich eine Rechnung fällig. Blips ist berechtigt, bei Dienst- und Werkverträgen sowie bei Aufträgen angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Hierfür beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt die Zahlungen ein oder eine Bank läßt die Zahlungen zurückgehen, ist Blips zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug ist Blips berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 7% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen und Mahngebühren einzufordern. Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von Blips und können bei Nichtzahlung 6 Wochen nach Rechnungsstellung zurückverlangt oder ohne weitere Ankündigung von Blips zurückgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Blips gelieferte Leistung bei Nichtzahlung 6 Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in den Besitz von Blips übergeht und Blips das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn Blips diese Vorgehensweise für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe z.B. auf Server und Internetverzeichnisse des Auftraggebers werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt. |
|
Datenschutz
|
|
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Auftragnehmer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien jeglicher Daten zu verwahren, die zur Nutzung überlassen worden sind. Blips wird ihrerseits eine regelmäßige Datensicherung durchführen. Sollte dennoch ein Datenverlust bei Blips eintreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Wiederherstellung notwendigen Daten und Unterlagen erneut kostenfrei zur Verfügung zustellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf. |
|
Rechte Dritter
|
|
Blips prüft nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- oder sonstiges Material frei von Rechten Dritter ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Blips kann für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden. |
|
Kündigung eines Vertrages
|
|
Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung, wird die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von 30,- EURO berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamtauftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet. Die Übergabe einer bis dahin erbrachten Leistung ist durch die besondere Art des Produktes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglichkeit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis. Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen, pornografische oder fremdenfeindliche Inhalte haben, oder die Blips in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, werden nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung von Blips sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt. Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Produktes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurchschnittlich mehr Aufwand als vereinbart erfordert, oder sollte der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern, wird der Auftrag erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zustande kommen, wird die bis dahin erbrachte Leistung wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt. |
|
Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
|
|
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Freiburg. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine vertragliche oder rechtliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht. Bad Krozingen, 01.01.2002 |